Das Urteil des TJ der Europäischen Union vom 13. Mai 2014, gemeinhin als „Urteil vom Recht auf das Vergessen“ genannt, hat ein Vorher und ein Nachher getrennt, was die Ausübung der Rechte der Löschung und des Widerspruchs in Bezug auf persönliche Daten im Internbet betrifft.
Zuvor wies das Recht auf die Ausübung des Widerstandes und / oder die Löschung der Daten im Internet darauf hin, dass dies nur direkt dem Inhaber der Website gegenüber, in der die entsprechenden zu löschenden Daten erschienen, durchgeführt werden konnte.
Laut diesem Urteil kann der Betroffene seine Rechte direkt der Suchmaschine (Google, Yahoo, etc.) gegenüber ausüben, obwohl sich deren Sitz außerhalb des EU-Gebiets liegt.
Derzeit gibt es drei Möglichkeiten, um bei den den Inhabern von Websites oder Suchmaschinen, die Entfernung und / oder Löschung unserer persönlichen Daten zu beantragen:
- Die Entfernung der Informationen bei der Suchmaschine anfordern. – Direkt zur Suchmaschine gehen die die Information indiziert, die wir löschen möchten und dies direkt anfordern.
Die Suchmaschine, nach Eingang der Anfrage, wird die Indexauflösung vornehmen; vorausgesetzt, dass diese Informationen nicht im öffentlichen Interesse sind, da die Ausübung der Löschung oder des Widerspruch bewertet und abgewägt werden kann; und die Indexauflösung innerhalb von 10 Tagen durchführen.
- Antrag auf Entfernung der Information bei der Quelle.- Der Antrag sollte schriftlich an die Source der Information (z.B. Website gerichtet werden) mitsamt einer Kopie des Personalausweises, und mit einer eindeutigen Identifizierung der Informationen, die Gegenstand des Widerspruchs oder der beantragten Entfernung sind.
Sobald von dem Recht des Vergessens Gebrauch gemacht wurde, haben, sowohl die Suchmaschinen als auch die Informationsquellen 10 Tage, um die Anfrage zu beantworten. Im Falle einer Ablehnung oder einer ausbleibenden rechtzeitigen Antwort, können Sie einen Antrag auf Schutz der Rechte in der spanischen Datenschutzbehörde einreichen oder direkt vor Gericht gehen.
- Hauptregister der Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos) .- Dieses wurde speziell für den Fall entworfen ist, dass uns die Anfrage auf das „Recht auf Vergessen“ durch die zuvor genannten Möglichkeiten verweigert wurde.
Nach Eingang der Beschwerde wird das AEPD eine Ermittlungsakte öffnen und, falls erforderlich, wird es an der Quelle die Beseitigung der Informationen beantragen und eine Geldstrafe gegen den Täter verhängen.
Link: http://vlex.com/vid/consigo-google-olvide-654149121