Das Organische Gesetz 1/1996 zum Recht und Schutz von Minderjährigen, das durch das Gesetz 26/2015 und Gesetz 45/2015 geändert wurde, sieht vor, dass für den Zugang und die Ausübung von Berufen und Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen erforderlich sein wird, nicht durch ein rechtskräftiges Urteil eines Verbrechens gegen die sexuelle Freiheit und Integrität für schuldig befunden worden zu sein. Zu diesem Zweck muss diese Tatsache unter Beweis gestellt stellen, durch eine Negativbescheinigung seitens des  Zentralregister für Sexualstraftäter.

Das  Zentralregister für Sexualstraftäter wurde bereits am 1. März 2017 erstellt, so dass jetzt die Zertifizierung für jeden professionellen bereits gelten in Kontakt mit Minderjährigen.

Die Maßnahme betrifft alle beruflichen Fachkräfte und / oder Freiwillige, die in direktem Kontakt mit unter 18 jährigen stehen oder mit ihnen einen Raum am Arbeitsplatz teilen (zB Kindergarten -Monitore, Personal der Ludothek und alle anderen Mitarbeiter der Einrichtung die irgendwann Raum mit Kindern teilen).

Wir halten dies für eine sehr geeignete Maßnahme und befürworten die Durchführung von Kontrollen für das Personal, das  mit Minderjährigen regelmäßig zu tun hat, und dass Gesellschaften auf so wichtige Informationen für die Sicherheit von Minderjährigen zugreifen können. Diese Informationen können sowohl zum Zeitpunkt angefordert werden, wenn neues Personal eingegliedert wird als auch über das Personal, dass bereits übernommen wurde.

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