Am 1. Januar 2018 endet die Frist zur Umsetzung einer Richtlinie der EU von 2015 bezüglich der Pauschalreisen und des enthaltenen und verbundenen Reiseservices innerhalb des neuen gesetzlichen Rahmens, der die Beauftragung per Internet  berücksichtigt, weswegen der Ministerrat auch die wichtige Abwicklung dieses Gesetzesentwurfs verabschiedet hat, um die angegebene Frist zu erfüllen.

Diese Modifizierung hat eine Änderung der konsolidierten Fassung des allgemeinen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher und Nutzer und anderer komplementärer Gesetze zur Folge.

Die Direktion setzt das gültige gemeinschaftliche Recht bezüglich der Pauschal- und Rundreisen  und des enthaltenen und verbundenen Reiseservices auβer Kraft und stellt einen neuen rechtlichen Rahmen in diesem Bereich dar, um den Schutz der Verbraucher und die Transparenz zu erweitern, um Mehrdeutigkeiten zu beseitigen und um einige legale Schwachstellen zu vervollständigen; es geht darum, das Niveau des Schutzes der Rechte der Reisenden anzuheben, die die gesamte essentielle Information zur Pauschalreise erhalten werden, bevor der Vetrag beansprucht wird.

Das sind die Hauptvorteile für die Reisenden:

  • Es wird immer mindestens einen Unternehmer geben, der für die korrekte Durchführung aller Leistungen der Reise, die im Vertrag enthalten sind, zuständig ist.
  • Allen Reisenden werden eine Telefonnummer für Notfälle oder auch Kontaktdaten zur Verfügung gestellt, über die sie Kontakt aufnehmen können. Der Veranstalter und der Einzelhandelskaufmann werden den Reisenden unterstützen, falls dieser in Schwierigkeiten ist.
  • Der Preis der Pauschalreise kann sich bei der Entstehung spezifischer Kosten nur erhöhen, wenn dies im Vertrag festgelegt wurde, keinesfalls aber in den letzten 20 Tagen vor Beginn der kombinierten Reise.
  • Die Reisenden werden den Vertrag beenden, ohne eine Strafe zu zahlen und die vollständige Rückerstattung der geleisteten Zahlungen erhalten, wenn eines der grundlegenden Elemente der kombinierten Reise wesentlich verändert wird mit Ausnahme des Preises, und dem Reisenden müssen Alternativlösungen ohne zusätzliche Kosten angeboten werden.
  • Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer diese vor Beginn cancelt, haben die Reisenden ein Recht auf Rückerstattung der bezahlten Preise, und gegebenenfalls auf eine Entschädigung. Auch können die Reisenden den Vertrag jederzeit den Vertrag vor Beginn der Reise beenden durch die Zahlung einer Vertragsstrafe eben durch die Beendung, die angemessen und begründbar ist.
  • In besonderen Umständen, zum Beispiel, wenn am Reiseziel vor Ort schwere Sicherheitsprobleme vorliegen, die die kombinierte Reise betreffen können, können die Reisenden den Vertrag vor vor Reisebeginn beenden, ohne eine Strafe zahlen zu müssen.

 

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