Ein Gericht in Madrid hat eine Entscheidung erlassen, in der es heißt, dass die Auslieferungsfahrer der Firma Glovo keine falsche Selbstständige sind.
Das Urteil, das die Unabhängigkeit der Mitarbeiter anerkennt, beschließt, dass die Beziehung zwischen beiden Parteien nicht die Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses aufweist.
Konkret präzisiert, dass der Auslieferungsfahrer keinen Arbeitstag oder Arbeitsplan hat, dass er selbst entscheidet, wann er arbeiten will und wann nicht, welche Bestellungen verteilt werden soll und welche nicht und die Route. Es stellte fest, dass „der Mitarbeiter kann sogar einen angenomenenden Dienst streichen, ohne Bestrafung“. Daher kommt es zu dem Schluss, dass keine dieser Eigenschaften für eine normale Arbeitsbeziehung gilt, sondern eher für eine Arbeitsbeziehung im Freiberuflichen Rahmen“.
Für das Unternehmen ist es eine gerichtliche Entscheidung, die das Geschäftsmodell des Unternehmens verstärkt. Es ist jedoch eine erste Aussage, die von höheren Autoritäten bestätigt werden muss.
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(Quelle.- EXPANSIÓN)


