

Unsere Anwälte beraten Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten, denn manchmal müssen die Erben nach dem Verlust eines geliebten Menschen nicht nur dem Duell, sondern auch einem komplizierten Prozess gegenüberstehen, der noch gravierender wird, wenn das zu ererbende Vermögen in einem anderen Land liegt die Staatangehörigkeit des Verstorbenen.
Das passiert sehr oft auf den Kanarischen Inseln, wo traditionell viele Ausländer jedes Jahr einen Ort suchen, um in Rente zu gehen, ein Haus zu kaufen, ein Girokonto zu eröffnen und die letzten Jahre ihres Lebens zu verbringen. .Daraus können sich einige Fragen ergeben:
- Kennen Sie alle Bankkonten des Verstorbene?
- War der verstorbene Eigentümer einer Immobilie?
- Gibt es Nachlässe und Ansprüche auf der Erbschaft in Spanien?
- Sollten Sie die Erbschaft annehmen?
- Ist der Nachlass verschuldet?
Aufgrund unserer Erfahrung im Erbrecht und der zahlreichen Fälle, die wir jedes Jahr bearbeiten, können wir unseren Mandanten bei der einfachen Erteilung einer Vollmacht helfen; Sie müssen nicht mehr zu den Banken oder zu den verschiedenen Grundbuchämter in einem fremden Land gehen, wir erkündigen uns und informieren Sie über die gewünschten Informationen damit Sie ihre Erbschaft bewerten können, um Ihnen schließlich bei der Annahme der Erbschaft und der Verwaltung der entsprechenden Steuern zu unterstützen.