+(34) - 699 937 775 "(Madrid)" - 699 937 775 "(Barcelona)" - 699 937 775 "(Las Palmas)"

info@scornik-gerstein.com

SCORNIK GERSTEIN UND PARTNER

Unsere Spanisch-internationale Anwaltskanzlei wurde im Jahre 1977 von Fernando Scornik Gerstein gegründet. Der Firmensitz befindet sich in Madrid, aber wir verfügen auch über Niederlassungen in Barcelona und Las Palmas de Gran Canaria.

Um Dienstleistungen in einer effizienten und professionellen Weise anbieten zu können, verfügen wir über geschultes und mehrsprachiges Personal, das in Büros arbeitet, die mit der neuesten Technologie ausgestattet sind, um für einen wirksamen Einsatz garantieren zu können.

Die Entstehung von IURISPAN, einen Netz der Kanzleien spanischer Rechtsanwälte, und auch die Mitgliedschaft in anderen internationalen Verbänden renommierten Ansehens wie die International Bar Association (IBA) und Integrated Advisory Group (IAG), ermöglichen, unsere Mandanten innerhalb ganz Spanien aber auch jenseits der spanischen Gerichtsbarkeit unterstützen zu können, und zwar in dem Land ihrer jeweiligen Interessen.

FERNANDO SCORNIK GERSTEIN

Geboren in Buenos Aires, Argentinien, am 4. März 1937;

1965 Mitglied der Anwaltslkammer in Buenos Aires und La Plata, (Argentinien), ab 1978 in Las Palmas und Madrid (Spanien).

Ausbildung: St.Andrew Scott Schule; Colegio Nacional de Buenos Aires; Universität von Buenos Aires, Argentinien (Diplom 1962); Universität von La Laguna, Teneriffa, Spanien (1977). Seminare und fachspezifische Ausbildung: Universität Santiago, Chile; University of Cambridge, England; Institute of Development Studies, University of Sussex, England.

Autor: „Frankreich, Agrarrecht“, Argentinien, 1969; „Die Grundsteuer“, Argentinien, 1971; „Die US-Politik gegenüber dem Agrarsektor in Lateinamerika“, Argentinien, 1973; „Basis für die Einkommensteuerordnung „, Argentinien, 1974; „Methoden des Marktes gegen verwaltungsrechtliche Verfahren in einem Prozess des Wandels“ auf der IDS vorgestellt, University of Sussex, 1976; „Migration, Einwanderung und Asyl auf den Kanarischen Inseln“ Spanien, IBA, Sektion für Allgemeinmedizin, Madrid, 1985; „Companies Act-Neue Entwicklungen für Migration durch Geschäfte innerhalb der EU. Der spanische Fall.“ IBA-Konferenz in London, 1991; „Poll-Tax Die Steuer, die die Regierung versenkte“, London, 1996; „Die Zukunft der Besteuerung“, London, 1999.

Positionen: Leiter für Praktische Arbeiten-Lehrstuhl für Agrar- und Bergbaurecht an der Universität von Buenos Aires; Berater des Wirtschaftsministers (1973) und des Staatssekretärs für Landwirtschaft und Viehzucht, Argentinien (1973-1974); Rechtsberater des Verbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften (1966-1975); Leiter der Arbeitsgruppe für die Umsetzung der potenziellen Ertragsteuer des Grundes, Ministerium für Landwirtschaft (1974-1975).

Mitglied der International Bar Association (IBA), Direktor des Ausschusses 14 zu Migration und Nationalität, Union Internationale des Avocats (UIA), Spanisch-Deutsche Handelskammer in Spanien, Spanisch-Britische Handelskammer (London), Integrated Advisory Group (IAG ), Präsident des IURISPAN, den Netzwerk Spanischer Kanzleien; Präsident des argentinischen Vereins in Madrid. Kanzleien in London, Madrid, Gran Canaria, Teneriffa und Lanzarote.

Sprachen: Spanisch, Englisch, Französisch und Deutsch.

Fachgebiete: Zivilrecht, Steuern, Einwanderung und Staatsbürgerschaft, Schifffahrtsrecht und Telekommunikation.

GRUPOUNETCOM