Königliches Dekret 62/2018, vom 9. Februar, überprüft die maximalen Kommissionen des Fondsmanagements nach unten und erhöht die Liquidität dieser alternativen Ersparnisse, indem es ab dem Jahr 2025 den Inhabern Beiträge mindestens älter als Zehn Jahren Beit zu beziehen ohne Einschränkung erlaubt.
Ziel dieser Änderung ist die Wettbewerbsfähigkeit in diesem Segment zu erhöhen und die Attraktivität dieser Sparprodukten zu steigern.
Wichtigste Information
Die Beschränkungen für die Pensionspläne und -fonds werden abgeschafft, solange seitdem ersten Beitrag zehn Jahre vergangen sind. Alle Beiträge vor 2015 können ab Anfang 2025 abheben werden.
Verwaltungs- und Depotgebühren werden reduziert. Wenn Sie einen Rentenfonds haben, der in festverzinsliche Einkommensfonds investiert, wird die maximale Provision auf 0,85% reduziert.
Wenn es sich um einen gemischten festverzinslichen Einkommensfonds handelt, wird es auf 1,3% fallen. Die maximale Provision der übrigen Fonds, ob es sich um variable oder fest verzinsliche Fonds handelt, beträgt 1,5%.
Die höchste Gebühr beträgt 0,20%.