Der spanische Oberste Gerichtshof (Beschluss Nr. 630/2018, Zivilkammer) vom November 2018 stellt einige wichtige Aspekte in Bezug auf das gemeinsame Sorgerecht zwischen zwei Elternteilen klar.
Erstens heißt es, dass das gemeinsame Sorgerecht keineswegs ein außergewöhnliches System ist, sondern dasjenige, das den Kontakt von Minderjährigen mit ihren Eltern am meisten bevorzugt und dasjenige, das die Interessen von Minderjährigen am besten schützt. Der Gerichtshof stellt jedoch klar, dass diese Regelung nicht notwendigerweise eine gleichmäßige Verteilung der Zeit der Eltern mit ihren Kindern erfordert, obwohl sie eine möglichst gerechte Verteilung vorsieht und nach den Arbeitszeiten der Eltern ausgewogen ist.
Andererseits stellt der Gerichtshof auch klar, dass für die Wohnungszuweisung in das gemeinsame Sorgerecht die Interessen (das Wohl der Kinder) die den meisten Schutz benötigen zu berücksichtigen sind, also die der Minderjährigen. Der Oberste Gerichtshof ist daher damit einverstanden, dass die Zuweisung eines Wohnsitzes an die Eltern erfolgt, wenn sie ihren Kindern durch ihre eigenen Möglichkeiten eine angemessene Unterkunft entsprechend ihren Bedürfnissen bieten können.