+(34) - 699 937 775 "(Madrid)" - 699 937 775 "(Barcelona)" - 699 937 775 "(Las Palmas)"

info@scornik-gerstein.com

Der Oberste Gerichtshof von Castilla León (Tribunal Superior de Justicia) hat diese Woche das Urteil in der Rechtssache „Arandina“, das vom Provinzgericht Burgos erlassen wurde, abgeändert. Die Strafen ändern sich von 38 Jahren Gefängnis bis zum Freispruch einer der Angeklagten und die Strafe von 4 bzw. 3 Jahren zu den beiden anderen.

Das Berufungsgericht ist entgegen der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts der Ansicht, dass einer der Angeklagten unschuldig und die beiden anderen Täter eines Verbrechens des sexuellen Missbrauchs ohne Einschüchterung mit qualifizierten mildernden Umständen aufgrund der Nähe des Alters zwischen den Parteien schuldig sind.

Die Gründe für die geänderte Vorgehensweise sind nach Ansicht des Gerichts wegen der Inkongruenz und der mangelnden Glaubwürdigkeit des Opfers während des Verfahrens. Das Opfer widerspricht sich selbst, weil sie zunächst in ihrer Aussage die an den Fußballspielern vorgenommenen Masturbationen und Straftaten auf die durch die Angst verursachte Blockade zurückführt, gleichzeitig aber zuvor Nachrichten mit sexueller Art austauschte, indem sie sich bereit erklärte, einen der Angeklagten zu ihm nach Hause zu begleiten, und sie unmittelbar nach den Ereignissen im Wohnzimmer des Hauses freiwillig Geschlechtsverkehr mit einem von ihnen hat (dies wird nicht bestritten). Darüber hinaus prahlte sie vor ihren Freunden mit den Ereignissen im Wohnzimmer, aber nicht vor ihrer Familie.

Wie der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) feststellte, sind die Fortdauer der Beschuldigung, die Wahrhaftigkeit und die Glaubwürdigkeit der Aussage des Opfers drei sehr wichtige Kriterien. Angesichts des Beweisproblems bei dieser Art von Verbrechen (es ist schwierig, mehr Beweise zu finden als die Aussage des Opfers), reicht die Aussage des Opfers allein aus, um die Unschuldsvermutung zu untergraben. Sie muss jedoch diese Kriterien, die nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs von Castilla León (Tribunal Superior de Justicia) nicht erfüllt sind, genauestens einhalten.

Zwei von ihnen wurden wegen sexuellen Missbrauchs ohne Einschüchterung verurteilt, weil, selbst wenn das Opfer ihre Einwilligung gegeben hatte, dies keine rechtliche Relevanz hatte, da ihr Alter unter 16 Jahren lag, aber die Strafe wurde durch die relative Nähe der Altersgruppen (22 und 21 für die Täter und 15 für das Opfer) gemildert.

GRUPOUNETCOM