REGISTRIERTE DOLMETSCHER
In Fällen, in denen die Anwesenheit eines Gerichtsdolmetschers erforderlich ist, werden die
Mandanten gebeten, die Kanzlei mindestens 5 Tage vor dem Termin, an dem der
Dolmetscher benötigt wird, zu kontaktieren. Obwohl die Anwälte der Kanzlei Englisch,
Französisch und Deutsch sprechen, ist in vielen Fällen der Einsatz von Dolmetschern von
außerhalb der Kanzlei erforderlich, was zu berücksichtigen ist.
STEUERBERATER
Die Anwaltskanzlei Fernando Scornik Gerstein SLP ist in der Lage, ihren Mandanten durch
ihr Netzwerk von Buchhaltungsberatern, mit denen die Kanzlei zusammenarbeitet, eine
fachkundige Beratung zu bieten. Diese Berater gehören nicht zum Unternehmen, sondern
sind diejenigen, die Fernando Scornik Gerstein regelmäßig einsetzt und die daher das volle
Vertrauen von Fernando Scornik Gerstein SLP genießen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich
bitte an einen der Anwälte der Kanzlei, Fernando Scornik Gerstein, Jorge Agüero Lafora und
Félix Cervantes Rodrigo unter der Telefonnummer 913507262.